Leistungen
Beratung bei allen rechtlichen Fragen im Arbeitsleben
Vorstände, Geschäftsführer, Führungskräfte und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterstütze ich bei allen rechtlichen Problemen, die sich im Arbeitsleben ergeben können. Dazu gehören vor allem Kündigungsschutzklagen (auch von Geschäftsführern), Klagen wegen Diskriminierung und Mobbing, Klagen auf Feststellung, dass ein Arbeitsvertrag einen bestimmten Inhalt hat, Klagen gegen Versetzungen, Klärung von Urlaubsansprüchen und Ansprüchen auf variable Vergütung sowie Abfindungen. Weiterhin gehören dazu die Abwehr von unberechtigten Abmahnungen und die Überprüfung von Arbeitszeugnissen, Vertragsgestaltungen, Beratung zur Elternzeit, Beratung zur Betriebsrente, Beratung zu Bonus und zu Aufhebungsvereinbarungen sowie zu Fragen, wann ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber ggf. auf Schadenersatz haftet.
Ich berate branchenübergreifend. Zu meinen Mandanten gehört die gesamte Bandbreite der Führungskräfte (inklusive Vorstände und Geschäftsführer) und Arbeitnehmer. Ich berate Sie rundum von der Verhandlung und Gestaltung von Verträgen bis zu Fragen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und der Gestaltung von Aufhebungsverträgen. Mit dem Arbeitsrecht verwandte Themen des Steuerrechts, z. B. wie eine Abfindung zu versteuern ist bzw. welche Zahlungen durch den Arbeitgeber steuerfrei sind, gehört ebenfalls zu diesem Beratungsspektrum.
Das Angebot runde ich auf Wunsch mit einer Outplacement Beratung ab, die ich für Führungskräfte und andere Mitarbeiter in gehobenen Positionen anbiete. Durch meine frühere Tätigkeit als Direktorin in der Personalabteilung eines renommierten internationalen Konzerns habe ich die notwendigen Qualifikationen hierfür erworben. Durch die Outplacement Beratung erhält der gekündigte oder vor der Kündigung stehende Arbeitnehmer Hilfestellung in der Bewerbungsphase und eine Orientierung, in welchen Branchen und Positionen es für ihn künftig beruflich weitergehen könnte. Outplacement Beratung ist kostenpflichtig. Manche Arbeitgeber übernehmen diese Kosten im Rahmen eines Aufhebungsvertrages als Teil des Abfindungspakets.
Ein mehrköpfiges Sekretariat sowie modernste Technologie unterstützen mich bei der Arbeit.
Bekannt ist die Anwaltskanzlei Hussain vor allem durch Interviews in Medien wie Süddeutsche Zeitung, Frankfurter Allgemeine Zeitung, WILA Arbeitsmagazin, RBB Kulturradio, Impulse Magazin, LTO u. v. a. Siehe Medien
Ich bin Mitglied in diversen Vereinigungen, z. B. Fulbright Alumni und Studienstiftung des deutschen Volkes Alumni. Ferner bin ich Mitglied in Berufsverbänden, z. B. Hessische Fachanwälte für Arbeitsrecht.
Seit vielen Jahren unterstütze ich zudem Amnesty International und „Reporter ohne Grenzen“.
Seit Dezember 2019 werden wir von Arbeitsrechte.de als Partner in Frankfurt am Main empfohlen
Vergütung
Durch langjährige Erfahrung und kontinuierliche Weiterbildung gewährleiste ich Ihnen eine kompetente rechtliche Betreuung.
Unsere Gebührenstruktur besprechen wir mit unseren Mandanten vor jeder Mandatserteilung ausführlich. Teilweise rechnen wir nach Stundensätzen ab, insbesondere wenn wir für Vorstände / Geschäftsführer und gehobene Führungskräfte tätig werden. Bei rechtsschutzversicherten Mandanten, die Arbeitnehmer sind, rechnen wir häufig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und zwar stets nach dem Gegenstandswert ab.
In vielen Fällen empfehlenswert ist der rechtzeitige Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Bitte beachten Sie, dass viele Versicherungen eine Wartefrist von in der Regel drei Monaten haben.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie nähere Informationen zu diesem Thema wünschen.
Wir weisen darauf hin, dass wir unsere Leistungen nur nach vollständiger Vorschusszahlung erbringen, es sei denn, Sie haben eine Rechtsschutzversicherung (s.o.).